Enteignung als privates Veräußerungsgeschäft?
Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig.
In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall …
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