Abgabe von Blutgerinnungspräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum
Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof im…
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