Die BAföG-beziehende Lebensgefährtin
Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht
Weiterlesen…Aktuelle Informationen zur Einkommensbesteuerung
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Weiterlesen…Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes
Weiterlesen…Aufwendungen für (Fern-)Reiki sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Insoweit handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i.S.
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