Doppelte Haushaltsführung – und die Kosten für Hausrat und Einrichtungsgegenstände
Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Es handelt sich …
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