Übertragung des BEA-Freibetrags für das volljährige Kind
Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nicht möglich.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall beantragte die Mutter in ihrer Einkommensteuererklärung für …
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