Der Rechtsbeistand – und seine Zurückweisung als Bevollmächtigter in Kindergeldsachen
Verfahren betreffend Kindergeld gehören zu Steuersachen i.S. des § 80 Abs. 5 AO a.F.
Nach § 80 Abs. 5 AO sind Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein. Steuersachen i.S. des …
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