Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts – als privates Veräußerungsgeschäft?
Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.
Die „Anschaffung“ eines Erbbaurechts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt …
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