Betriebsaufspaltung – und die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens
Eine Betriebsaufspaltung im Sinne der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze hat zur Folge, dass die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren ist .
Einen …
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