Die erst im Revisionsverfahren vorgelegte Vollmacht – und ihre Rückwirkung
Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage. Sie wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht eine in der nächsten Instanz nachgereichte Vollmacht aus, um die Voraussetzungen des § …
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