Steuerpflicht für Rentner zehrt Rentenerhöhung teilweise auf

Die Rentenerhöhung löste im vergangenen Jahr Freude unter den Rentnern aus. Dabei haben viele jedoch vergessen, dass sie durch die Erhöhung der Rente plötzlich steuerpflichtig geworden sind, da ihre Einkünfte jetzt den Freibetrag übersteigen. Wer erst 2018 in Rente geht, muss sogar einen höheren Anteil versteuern. Im Jahr 2017 mussten 4,4 Millionen Rentner Steuern zahlen. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums sind es im Jahr 2018 schon 5,6 Millionen Senioren, die der Staat zur Kasse bittet. Die geplante Erhöhung für den 1. Juli 2018 bringt für viele erst die Steuerpflicht mit sich. Dabei ist zu beachten, dass ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar als ein Steuerzahler gilt. Das heißt, kommt ein Ehepartner in die Steuerpflicht, muss auch der andere Steuern zahlen.

Private Rentenversicherung gehört schon zum Pflichtprogramm

Das schmälert die monatlichen Einkünfte der Rentner zusätzlich. Wer derzeit kurz davor steht, dass seine private Altersversorgung in die Zuteilung kommt, hat den Vertrag noch in den guten Jahren angefangen, als die Zinsen am Kapitalmarkt noch höher waren. Heute müssen Anleger sich fragen, ob die Versicherer in der Lage sind, auch langfristig etwas mehr als den gesetzlichen Garantiezins von 0,9 Prozent zu erzielen. Welche Möglichkeiten bestehen, um zusätzlich vorzusorgen und die Rente zu sichern, zeigt die Deutsche Rentenversicherung auf.

Die private Zusatzversicherung schließt die Versorgungslücke, um auch im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Dennoch ist eine private Zusatzversorgung unverzichtbar geworden, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Viele Versicherungsgesellschaften haben Produkte für die Altersversorgung im Angebot. Bei den meisten handelt es sich allerdings mehr um einen Sparplan als um eine Versicherung. In der privaten Rentenversicherung errechnet sich der monatliche Beitrag aus verschiedenen Faktoren: der gewünschten Vertragslaufzeit, der zukünftigen Rentenhöhe und den finanziellen Möglichkeiten. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er vergleichen und sich gut beraten lassen muss, um das für ihn am besten passende Angebot herauszufinden. Ziel muss es immer sein, die Versorgungslücke zu schließen.
 

Diese Einkünfte müssen Rentner versteuern

Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch andere Einnahmen haben, müssen diese teilweise auch versteuern. Wer Mieteinnahmen hat oder Kapitalerträge, für die er noch keine Abgeltungssteuer gezahlt hat, ist hier ebenfalls in der Steuerpflicht. Dabei gibt es einen Steuerfreibetrag, der im Jahr 2018 genau 9.000 Euro beträgt, im Vorjahr waren es 8.820 Euro. Wie hoch der Anteil der zu versteuernden gesetzlichen Rente ist, hängt davon ab, wann der Rentner in Rente gegangen ist. Der Anteil steigt von Jahr zu Jahr. Wer beispielsweise 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent seiner Rente versteuern. Eine umfassende Antwort auf die Frage, was Rentner versteuern müssen, gibt der Lohnsteuerhilfeverein in diesem Beitrag.
 

Zusatzrenten unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht

Auch die Zusatzrenten, die sich Arbeitnehmer im Lauf ihres Arbeitslebens angespart haben, unterliegen der Steuerpflicht. Bei der Betriebsrente waren die Einzahlungen allesamt steuerfrei, die monatlichen Auszahlungen sind jedoch steuerpflichtig. Bei der Riesterrente sieht es ähnlich aus. Die Beitragszahlungen waren mit einem Steuervorteil belegt und steuervergünstigt. Wenn es dann zur Auszahlung kommt, sind die monatlichen Beträge zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bei der privaten Rente sieht das etwas anders aus. Hier hat der Verbraucher lange Jahre von seinem versteuerten Einkommen die Beiträge gezahlt. Der Staat versteuert nur den Ertragsanteil, das bedeutet 18 Prozent der monatlichen Auszahlung sind steuerpflichtig.
 

Wie lassen sich als Rentner Steuern vermeiden

Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen, das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle Steuerzahler, also auch für Rentner. Neben Spenden oder Arzneimittelkosten sind Versicherungsbeiträge und Handwerkerkosten abzugsfähig. Darüber hinaus gibt es Werbungskostenpauschalen und Pauschalen für Sonderausgaben. Rentner, die sich mit einem Nebenerwerb die Rente aufbessern, müssen die Nebeneinkünfte ebenfalls besteuern. Dabei gilt ein Altersentlastungsbetrag, der sich nach dem Alter des Rentners richtet. Dieser ist steuerfrei. Ein Rentner, der im Jahr 2018 65 Jahre alt ist, hat einen Altersentlastungsbetrag von 20,8 Prozent oder maximal 988 Euro steuerfrei. Dieser Betrag kann je nach Jahrgang höher oder geringer ausfallen.
 

Tipps für die Anlage

Als Anleger ist es sinnvoll, von Zeit zu Zeit die bestehenden Verträge zu überprüfen und eventuell anzupassen, wenn sie nicht mehr optimal sind. Nicht jeder Vertrag, der vor Jahren notwendig war, ist heute noch sinnvoll. Durch neue oder geänderte Gesetze haben sich viele Voraussetzungen verändert. Wer sich aktuell nach einer Anlagemöglichkeit umsieht, sollte sich inflationsgeschützte Anlagealternativen näher ansehen. Sie sind aktuell eine gute Wahl. Da die Bandbreite an Anlageformen sehr groß ist und die Produktinformationen nicht immer allseits verständlich, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein paar Tipps zusammengestellt, die helfen sollen, eine sichere und gewinnbringende Anlageform zu finden.

 
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