Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils – und die Zuordnung des verrechenbaren Verlustes
Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.
Soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, darf …
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