Freistellungsbescheinigung für ausländische Künstler – und die fehlende Gewinnerzielungsabsicht
Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG ist nicht über den Einwand der Künstlerin bzw. Sportlerin zu entscheiden, es habe ihr in den Streitjahren an der Absicht gefehlt, Gewinne zu erzielen, sodass die von ihr erzielten Einkünfte mangels Gewerblichkeit nicht der …
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