Ungedeckte Daytrading-Geschäfte – und der steuerliche Verlustausgleich
Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht.
Nach der über § 8 Abs. 1 KStG für die …
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