Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – und der Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten
Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Die nicht durch eine tatsächliche …
Weiterlesen…




