Die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen –aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge erforderlichen– Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der …
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