Veräußerung von Nachlassvermögen
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen BMF, Schreiben vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall war der Steuerpflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehörten Immobilien. Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte anschließend die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG als privates Veräußerungsgeschäft.
Der Bundesfinanzhof ist dem entgegengetreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, so der Bundesfinanzhof, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall. Mit seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. September 2023 – IX R 13/22