Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag
Der Bundesfinanzhof versagt den vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag.
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dem steht für den Bundesfinanzhof nicht entgegen, …
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