Die Spende an eine rumänische Kirchengemeinde
Das Ansehen Deutschlands kann gemäß § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist.
Eine Spende, die ein inländischer Steuerpflichtiger unmittelbar …
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