Der Streit um die Lohnsteuermerkmale – und die Fortsetzungsfeststellungsklage
Bei einem Streit um eine Freistellungsbescheinigung ist die Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO), weil der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Widerrufs der Freistellungsbescheinigung hat. Das berechtigte Interesse besteht unter dem Gesichtspunkt …
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