Verzinsliche Wertpapiere – und die voraussichtlich dauernde Wertminderung
Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig .
Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ermittelte die klagende Anlegerin ihren Gewinn nach § 8 …
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