Muss ich Investitionsgewinne versteuern?

Wer nun beginnt zu investieren, der spekuliert mit zukünftigen Entwicklungen. Es geht aber nicht um das Hier und Jetzt, sondern um das, was in fünf oder zehn Jahren sein wird. Aus diesem Grund sollte man sich mit Aktiengesellschaften und Branchen befassen, die auch das Potential haben, in ferner Zukunft weiterhin federführend zu sein bzw. federführend zu werden.

Liegt man mit seinen Einschätzungen richtig und wählt noch die passende Strategie, sodass hohe Gewinne verbucht werden, so müssen diese aber in weiterer Folge versteuert werden. Das heißt, wenn gewinnbringend investiert wird, freut sich auch der Staat darüber.

Aber müssen alle Investitionsgewinne versteuert werden oder gibt es hier auch Ausnahmen?

Muss die Abgeltungssteuer immer bezahlt werden?

Legt man Geld an, also investiert, und erzielt Gewinne, so muss man diese in weiterer Folge versteuern. Geredet wird von der sogenannten Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent auf Aktiengewinne und Zinsen. Die Steuer wird vom Kreditinstitut selbst abgeführt – das heißt, man muss sich hier um nichts kümmern. Ausnahme: Man arbeitet mit einem ausländischen Broker, dann ist man selbst dafür verantwortlich, dass die Gewinne versteuert werden.

Vor allem für Kleinanleger mag es von großem Interesse sein, sich hier besonders intensiv mit den Steuern zu befassen. Denn es gibt den Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Ein Ehepaar, das eine gemeinsame Veranlagung hat, kann so einen Pauschbetrag von 1.602 Euro für sich berücksichtigen.

Der Pauschbetrag kann auf zwei Arten genutzt werden: Man kann sich die Kapitalertragsteuer bis zu dieser Höhe im Rahmen der Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen oder auch einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen. Das heißt, unter dieser Pauschale werden die Steuern gar nicht erst an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wer mehrere Veranlagungen hat und auch bei verschiedenen Kreditinstituten Kunde ist, kann auch mehrere kleinere Freistellungsaufträge beantragen. Am Ende ist es nur wichtig, dass man die Grenze 801 Euro als Alleinstehender bzw. 1.602 Euro als Ehepaar nicht überschreitet.

Bis zum Grundfreibetrag müssen die Gewinne übrigens nicht versteuert werden. Das heißt, wer wenig Geld verdient, der genießt hier ebenfalls einen nicht zu ignorierenden Vorteil.

Mit den Jahren hat sich die Besteuerung verändert

Einkommensteuer / Taschenrechner

Wer sein Geld in Aktien und Fonds angelegt und auch schon Öl Profit Erfahrungen gemacht hat, der weiß, dass die Abgeltungssteuer nur für Aktien greift, die seit dem Jahr 2009 gekauft wurden. Hat man tatsächlich noch Bestände vor 2009, muss keine Steuer bezahlen. Auch dann, wenn Verluste eingefahren werden, kann man diese vom Gewinn abziehen. Das heißt, mit einer Gegenrechnung kann man ebenfalls Steuern sparen.

Bei Fonds lief die Regelung bis zum Jahr 2017. Wer vor dem Jahr 2017 in einen Fonds investiert hat, konnte sich die Gewinne steuerfrei auszahlen lassen. Ab dem Jahr 2018 ist für alle Fondsgewinne die Steuer zu entrichten – das heißt, alte Fonds werden steuerlich so behandelt, als hätte man sie erst ab 2018 bedient. Positiv anzumerken ist aber der Freibetrag für alte Fonds: dieser liegt bei 100.000 Euro.

Bei Lebensversicherungen gab es ebenfalls eine Änderung – diese trat bereits mit 1. Januar 2005 in Kraft. All jene, die vor dem Jahr 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, dürfen die Auszahlung steuerfrei genießen. Wer nach dem 1. Januar 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, muss den auszubezahlenden Betrag versteuern lassen – wie hoch die Belastung ausfällt, hängt vom Alter sowie der Versicherungslaufzeit und der Auszahlungshöhe ab.

Was bedeutet eigentlich einjährige Haltefrist?

Man kann die Abgeltungssteuer aber auch umgehen. Wie das möglich ist? Mit Gold. Wer Münzen, Goldbarren oder Gold in anderer physischer Form gekauft hat, muss beim Verkauf keine Abgeltungssteuer zahlen. Aber auch nur dann, wenn zwischen dem Kauf des Goldes und dem Verkauf eine Haltezeit von einem Jahr nachgewiesen werden kann.

So auch, wenn mit Kryptowährungen spekuliert wird. Auch hier gibt es das Haltejahr – danach werden die Gewinne steuerfrei. Werden die digitalen Coins innerhalb eines Jahres gekauft bzw. verkauft, so liegt die steuerfreie Grenze bei 600 Euro.

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