Veräußerungsgewinne – und der trotz ordnungsgemäßer Erklärung fehlerhafte Steuerbescheid
Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG trotz eines vom Finanzamt praktizierten „6-Augen-Prinzips“ nicht auf einem bloßen „mechanischen …
Weiterlesen…




