Die Kosten einer Reiki-Behandlung – und die außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für (Fern-)Reiki sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
Insoweit handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i.S. von § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011.
Wissenschaftlich anerkannt ist eine …
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