Einkommensteuer 2013

Einkommensteuer 2013 und Einkommensteuertabelle 2013

Wenn von der Einkommensteuer 2013 gesprochen wird, ist damit normalerweise die so genannte inländische Einkommensteuer 2013 gemeint.

Sie gilt für natürliche Personen, also für die Bundesbürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Rechtsgrundlage zur Erhebung der Einkommensteuer 2013 ist das Einkommensteuergesetz, kurz EStG und die entsprechende Einkommensteuertabelle 2013.

Die Einnahmen des Staates aus der Einkommensteuer 2013 werden auf Bund, Land und Gemeinde verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent der Einnahmen aus der Einkommensteuer, die verbleibenden 85 Prozent werden zu je ½ auf Bund und Länder verteilt.

Insofern kann festgehalten werden, dass vom höheren oder niedrigen Einkommen der Bevölkerung die gesamte Öffentliche Hand betroffen ist.

Einkommensteuer 2013 und die Steuergesetzgebung in Deutschland

Die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Einkommenssteuern 2013 sind bezogen auf die Teilnahme an Rechts- und Wirtschaftsverkehr (Leistungsaustausch auf der Grundlage zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte wie Erwerb von Grundbesitz, Abschluss von Versicherungen), auf Konsum (den Verbrauch von Gütern), Einkommen (Vermögenszuwachs), und auf Vermögen (Kapital). Dementsprechend werden nach dem Brutto Netto Rechner 2012 die Steuern unterschieden nach

-Verkehrsteuern, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden (Umsatzsteuer 2013, Grunderwerbsteuer 2013, Versicherungsteuer)

-Verbrauchsteuern, die auf den Verbrauch bestimmter Güter erhoben werden (Mineralölsteuer 2013, Stromsteuer, Kaffeesteuer)

-Besitzsteuern, das sind zum einen Ertragsteuern 2013, die auf einen Vermögenszuwachs erhoben werden (Einkommensteuer 2013, Körperschaftsteuer 2013, Gewerbesteuer 2013), zum anderen Substanzsteuern, die auf den Besitz von Vermögensgegenständen erhoben werden (Grundsteuer 2013, Vermögensteuer 2013)

Einkommensteuer 2013 in Abgrenzung zur Lohnsteuer

Im Gegensatz zur Lohnsteuer, die monatlich gezahlt wird, ist die Einkommensteuer 2013 jährlich im Nachhinein fällig. Die Lohnsteuer 2013 für unselbständig Tätige, wie beispielsweise Arbeiter oder Angestellte, wird Monat für Monat berechnet, vom auszuzahlenden Lohn oder Gehalt abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an das zuständige Betriebsfinanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Lohnsteuer, während die Einkommensteuer 2013 direkt vom Steuerpflichtigen an sein Betriebsfinanzamt gezahlt wird.

Für natürliche Personen ist der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer 2013 das Kalenderjahr und wird in einer Einkommensteuererklärung 2013 erklärt. Jeweils im Nachhinein wird für das abgelaufene Kalenderjahr die Einkommensteuer 2013 fällig. Sie wird mit der formellen Einkommensteuererklärung ‚erklärt‘, sprich beim Betriebsfinanzamt eingereicht.

Die Einkommensteuertabelle 2013 und Splittingtabelle 2013

Die Einkommensteuer 2013 wird anhand der jährlichen Einkommensteuertabelle 2013 ermittelt. Diese tabellarische Übersicht gliedert sich in die Grundtabelle für einzelne Personen sowie in die Splittingtabelle, die als Grundlage für die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer 2013 dient. Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Steuererklärung 2012. Sie gilt für alle Arten und Formen von Einkommen und Einkünften.

Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von verschiedenen Abzugsmöglichkeiten errechnet sich das zu versteuernde Einkommen, das die eigentliche Basis für die Einkommensteuer 2013 ist. Die Einkommensteuer 2013 wird per Bescheid erhoben, in dem das Betriebsfinanzamt festsetzt, ob und wenn, in welcher Höhe für welchen Zeitraum Einkommensteuer 2013 zu zahlen ist.

Ergänzend zur nachträglich festgesetzten Einkommensteuer 2013 werden Vorauszahlungen auf die künftige Einkommensteuer 2013 fällig, die vom Betriebsfinanzamt per Vorauszahlungsbescheid festgesetzt werden. Ihre Höhe orientiert sich an der Höhe der letztjährigen Einkommensteuer. Genaues lässt sich mit dem Steuerklassenrechner ermitteln.

Die Einkommensteuer 2013 in der politischen Diskussion

Seit Jahren ist die Einkommensteuer 2013 ein politisches Dauerthema in Deutschland. Dabei geht es um die Höhe der Steuersätze für das zu versteuernde Einkommen. Zurzeit liegt der steuerfreie Grundbetrag je Einzelperson bei 8.000 Euro. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, und der Spitzensteuersatz liegt bei 45 Prozent. Eine prozentuale Absenkung des Steuersatzes bedeutet für den Staat Mindereinnahmen. Wenn also in der
Bundesregierung, forciert durch die FDP, von einer Senkung der Einkommensteuer 2013 gesprochen wird, sind automatisch alle Bundesländer sowie die Gemeinden auch davon betroffen.

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