Einkommensteuer 2013
Einkommensteuer 2013 und Einkommensteuertabelle 2013
Wenn von der Einkommensteuer 2013 gesprochen wird, ist damit normalerweise die so genannte inländische Einkommensteuer 2013 gemeint.Sie gilt für natürliche Personen, also für die Bundesbürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Rechtsgrundlage zur Erhebung der Einkommensteuer 2013 ist das Einkommensteuergesetz, kurz EStG und die entsprechende Einkommensteuertabelle 2013.
Die Einnahmen des Staates aus der Einkommensteuer 2013 werden auf Bund, Land und Gemeinde verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent der Einnahmen aus der Einkommensteuer, die verbleibenden 85 Prozent werden zu je ½ auf Bund und Länder verteilt.
Insofern kann festgehalten werden, dass vom höheren oder niedrigen Einkommen der Bevölkerung die gesamte Öffentliche Hand betroffen ist.
Einkommensteuer 2013 und die Steuergesetzgebung in Deutschland
Die
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Einkommenssteuern 2013 sind
bezogen auf die Teilnahme an Rechts- und Wirtschaftsverkehr
(Leistungsaustausch auf der Grundlage zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte
wie Erwerb von Grundbesitz, Abschluss von Versicherungen), auf Konsum
(den Verbrauch von Gütern), Einkommen (Vermögenszuwachs), und
auf
Vermögen (Kapital). Dementsprechend werden nach dem Brutto Netto Rechner 2012 die
Steuern unterschieden nach
-Verkehrsteuern, die auf
die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden
(Umsatzsteuer 2013, Grunderwerbsteuer 2013, Versicherungsteuer)
-Verbrauchsteuern,
die auf den Verbrauch bestimmter Güter erhoben werden (Mineralölsteuer
2013, Stromsteuer, Kaffeesteuer)
-Besitzsteuern, das
sind zum einen Ertragsteuern 2013, die auf einen Vermögenszuwachs
erhoben werden (Einkommensteuer 2013, Körperschaftsteuer 2013,
Gewerbesteuer 2013), zum anderen Substanzsteuern, die auf den Besitz
von Vermögensgegenständen erhoben werden (Grundsteuer 2013,
Vermögensteuer 2013)
Einkommensteuer 2013 in Abgrenzung zur Lohnsteuer
Im
Gegensatz zur Lohnsteuer, die monatlich gezahlt wird, ist die
Einkommensteuer 2013 jährlich im Nachhinein fällig. Die Lohnsteuer
2013 für
unselbständig Tätige, wie beispielsweise Arbeiter oder Angestellte,
wird Monat für Monat berechnet, vom auszuzahlenden Lohn oder
Gehalt abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an
das zuständige Betriebsfinanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber ist
Schuldner der Lohnsteuer, während die Einkommensteuer 2013 direkt vom
Steuerpflichtigen an sein Betriebsfinanzamt gezahlt wird.
Für
natürliche Personen ist der Veranlagungszeitraum für die
Einkommensteuer 2013 das Kalenderjahr und wird in einer Einkommensteuererklärung 2013
erklärt. Jeweils im Nachhinein wird für
das abgelaufene Kalenderjahr die Einkommensteuer 2013 fällig. Sie wird
mit der formellen Einkommensteuererklärung ‚erklärt‘, sprich
beim Betriebsfinanzamt eingereicht.
Die Einkommensteuertabelle 2013 und Splittingtabelle 2013
Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von verschiedenen Abzugsmöglichkeiten errechnet sich das zu versteuernde Einkommen, das die eigentliche Basis für die Einkommensteuer 2013 ist. Die Einkommensteuer 2013 wird per Bescheid erhoben, in dem das Betriebsfinanzamt festsetzt, ob und wenn, in welcher Höhe für welchen Zeitraum Einkommensteuer 2013 zu zahlen ist.
Ergänzend zur nachträglich festgesetzten Einkommensteuer 2013 werden Vorauszahlungen auf die künftige Einkommensteuer 2013 fällig, die vom Betriebsfinanzamt per Vorauszahlungsbescheid festgesetzt werden. Ihre Höhe orientiert sich an der Höhe der letztjährigen Einkommensteuer. Genaues lässt sich mit dem Steuerklassenrechner ermitteln.
Die Einkommensteuer 2013 in der politischen Diskussion
Seit
Jahren ist die Einkommensteuer 2013 ein politisches Dauerthema in
Deutschland. Dabei geht es um die Höhe der Steuersätze für das zu
versteuernde Einkommen. Zurzeit liegt der steuerfreie Grundbetrag je
Einzelperson bei 8.000 Euro. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent,
und der Spitzensteuersatz liegt bei 45 Prozent. Eine prozentuale
Absenkung des Steuersatzes bedeutet für den Staat Mindereinnahmen. Wenn
also in der
Bundesregierung, forciert durch die FDP, von
einer
Senkung der Einkommensteuer 2013 gesprochen wird, sind automatisch alle
Bundesländer sowie die Gemeinden auch davon betroffen.
Verwandte Themen, welche für Sie interessant sein könnten:
Brutto-Netto-Rechner - Berechnung Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben.Gehaltsrechner - Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Selbstberechnung.
Nettorechner - Wieviel Netto bleibt vom Brutto übrig?
Lottozahlen - Lotto spielen und aktuelle Lottozahlen
Steuerrechner - Wieviel Steuern muss ich vom Einkommen zahlen?